Rechtliches & Registrierung
Waffenführerschein (§ 5 2. WaffV)
Waffenführerschein-Schulungen für Erstanträge oder Auffrischungen finden wöchentlich nach telefonischer Vereinbarung bei uns statt.
Ort: 3443 Sieghartskirchen, Wienerstraße 19
Theorie, Praxis im nahegelegenen Schießkeller (ca. 3 km Autofahrt)
Kursinhalte und Ablauf:
Sie erhalten die aktuellen Lehrunterlagen im Theoriekurs über das Waffengesetz, Waffenkunde und Sicherheit. Beim praktischen Schießen wird die sichere Handhabung mit der Schusswaffe gelehrt bzw. überprüft.
Der Zeitaufwand beträgt ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Der Waffenführerschein
Für die Beantragung der Waffenbesitzkarte (ab 21 Jahren) benötigen Sie den Waffenführerschein und ein waffenpsychologisches Gutachten. Der Waffenführerschein bescheinigt Ihnen in Österreich, dass Sie im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen geschult wurden.
Alle Informationen zur Beantragung
Nach der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte durch die Behörde, erfordert es eine Auffrischung des Waffenführerscheins nach ca. 5 Jahren.
Für nähere Informationen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Registrierung einer Kat. C Waffe gemäß §33 Österreichisches Waffengesetz
WICHTIGER HINWEIS:
Um die Registrierung durchführen zu können, müssen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Die Schusswaffe muss grundsätzlich nicht zur Registrierung mitgebracht werden. Sollte aber die Kategorie der Schusswaffe, die Herstellerin/der Hersteller bzw. die Marke, das Modell, das Kaliber oder die Herstellungsnummer unklar sein, empfiehlt es sich, auch die Schusswaffe mitzunehmen.
Alle Informationen zur Waffenregistrierung